Ab sofort gilt eine aktualisierte Version des Hygienekonzepts für den Trainingsbetrieb. Es wurden einige Anpassungen an die aktuellen Vorgaben durch die Landesregierung NRW vorgenommen.
Die Änderungen im Überblick:
- Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist notwendig wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann
- Probetraining ist erlaubt
- Beim Training der Bambinis & Minis ist eine Begleitperson pro Kind erlaubt